Kinderbetreuung:

  • Wann darf ein Kind einen städtischen Kindergarten besuchen?
  • Wann muss ein Kind den Kindergarten besuchen (verpflichtendes Kindergartenjahr)?
  • Wo und wie melde ich mein Kind für einen städtischen Kindergarten an?

Spiel, Spaß, Freund*innen finden – und das in einer liebevollen Umgebung: Die richtige Betreuung der Kinder ist für alle Eltern wichtig. Um den Nachwuchs gut zu versorgen, gibt es viele Möglichkeiten in der Stadt Salzburg.

Es gibt Orte, die von der Stadt selbst betrieben werden, und Orte, die von privaten Organisationen geführt werden. Kinderbetreuung ist in Salzburg nicht gratis, nur der Schulbesuch kostet nichts.

Es gibt:

  • Krabbelgruppen (für Kinder von 0 bis 3 Jahren)
  • Kindergärten (für Kinder von 3 bis 6 Jahren)
  • Alterserweiterte Gruppen (für Kinder von 0 bis 6 Jahren)
  • Angebote für die Betreuung von Schulkindern (ab 6 Jahren)
  • Tageseltern (Personen, die Kinder individuell im eigenen Haushalt betreuen)

Wann darf ein Kind einen städtischen Kindergarten besuchen?

  • Wenn das Kind und der/die Erziehungsberechtigten (Eltern) in der Stadt Salzburg wohnen
  • Wenn das Kind 3 Jahre alt ist

Wann muss ein Kind den Kindergarten besuchen (verpflichtendes Kindergartenjahr)?

Spätestens im letzten Jahr vor der Schule müssen alle Kinder in den Kindergarten gehen. Die Kinder müssen den Kindergarten oder die Spielgruppe mindestens 16 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche besuchen. 20 Stunden Betreuung pro Woche sind für Kinder gratis, mehr Stunden sind zu bezahlen.

Wo und wie melde ich mein Kind für einen städtischen Kindergarten an?

Die Anmeldung des Kindes muss persönlich mit dem Kind direkt in dem gewünschten Kindergarten erfolgen. Die Anmeldung erfolgt meist am Anfang des Jahres (Jänner oder Februar) für den kommenden Herbst.

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldeschein des Kindes und der Erziehungsberechtigten
  • Arbeitsbestätigungen
  • e-card

Mein Kind spricht nicht Deutsch

In einigen städtischen Kindergärten gibt es Möglichkeiten zur Sprachförderung durch das „Rucksack-Projekt“, in dem Eltern und Kinder gemeinsam lernen.

Links und Kontakte

Amt für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Salzburg:
Mozartplatz 6, 5024 Salzburg
E-Mail: skb@stadt-salzburg.at

Zuständige Behörde:

Kontakt

  • Schulen und Kinderbetreuungs­einrichtungen

    Mozartplatz 6

  • +43 (0)662 8072-3486