Melden in Salzburg:

  • Was muss ich melden?
  • Was ist die Meldepflicht?
  • Wann reicht der Meldezettel alleine nicht aus?
  • Wie bekommt man in Österreich eine Staatsbürgerschaft?
  • Was muss ich machen, wenn ich in Salzburg heiraten möchte?
  • Wo kann ich meinen Namen ändern lassen?
  • Wo kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?
  • Was muss ich noch anmelden?

Wenn man gerade nach Salzburg gekommen ist, müssen einige Dinge erledigt werden. Wir haben die wichtigsten Amtswege in einer Checkliste zusammengefasst.

Ich bin neu in Salzburg. Was muss ich melden?

  • Neue Wohnadresse
  • Heirat
  • Namensänderung
  • Geburt eines Kindes
  • Todesfall
  • Strom
  • Radio/TV
  • Auto
  • Hund

Praktisch:

Jetzt auch mit Handysignatur von zuhause aus die Amtswege erledigen: Hier finden Sie mehr Informationen zur Anmeldung.

Was ist die Meldepflicht?

Wenn man nach Österreich zieht, muss man sich beim zuständigen Meldeamt melden. Man muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. In der Stadt Salzburg befindet sich das Meldeamt unter folgender Adresse:

  • Meldeamt
    Kieselgebäude, Saint-Julien-Str. 20
    5020 Salzburg
    Tel.: +43 (0)662 8072-3530

Öffnungszeiten der Meldestelle:

Montag-Donnerstag 07:30-16:00 Uhr, Freitag 07:30-13:00 Uhr

Für eine Bestätigung der Meldung benötigt man einen ausgefüllten Meldezettel und einen Reisepass oder Personalausweis. Das Formular für den Meldezettel kann HIER heruntergeladen werden.

Wann reicht der Meldezettel alleine nicht aus?

EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen müssen neben dem Meldezettel auch eine Daueraufenthaltsbescheinigung einholen. Der Meldezettel alleine ist auch für EU-Bürger*innen keine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Bei Drittstaatsangehörigen gibt es besondere Regelungen. Das sind Personen, die

  • keine EU-Bürger*innen
  • keine EWR‑Bürger*innen (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
  • keine Schweizer*innen

sind.

Wenn man als Drittstaatsangehörige*r länger als sechs Monate in Österreich bleiben will, braucht man einen Aufenthaltstitel.

Die Formulare für die Aufenthaltstitel und weitere Informationen gibt es hier:

Fremdenrechtsbehörde Salzburg
Schwarzstraße 44
5024 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 8072-3174

Wie bekommt man in Österreich eine Staatsbürgerschaft?

Wenn man in Österreich geboren wurde, hat man nicht automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Mindestens ein Elternteil muss Österreicher*in sein, damit auch das Kind die Staatsbürgerschaft bekommt. Man kann die österreichische Staatsbürgerschaft aber beantragen. Dazu sind mehrere Voraussetzungen notwendig. Alle Infos findet man hier:
www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26

Normalerweise muss man zehn Jahr einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, bevor die Staatsbürgerschaft beantragt werden kann. Bei Asylwerber*innen wird ab dem Tag gezählt, ab dem der Asylstatus anerkennt wird. Wenn man längere Zeit im Ausland ist, wird wieder neu zu zählen begonnen.

Man kann aber auch schon nach sechs Jahren eingebürgert werden, wenn man:

  • EWR-Bürger*in ist (EU-Staaten + Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • in Österreich geboren wurde
  • anerkannter Flüchtling ist oder
  • mit einem Österreicher verheiratet ist.

Was muss ich machen, wenn ich in Salzburg heiraten möchte?

Will ich in Salzburg heiraten, muss ich mir beim Standesamt Salzburg einen Termin ausmachen. Die Heiratsurkunde kann man dann am Standesamt beantragen. Nähere Infos finde ich hier:

Standesamt der Stadt Salzburg
Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 807 235 10

Wo kann ich meinen Namen ändern lassen?

Will ich nach der Eheschließung meinen Namen ändern, mache ich das am Standesamt. Ich benötige dafür meine Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis. Will ich den Namen aus anderen Gründen ändern, finde ich alle Informationen unter folgendem Link: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/namensaenderung/Seite.2330500.html

Geburt

Bei der Geburt eines Kindes kann ich direkt im Krankenhaus die Geburtsurkunde anfordern. Beim Standesamt Salzburg erhalte ich alle weiteren notwendigen Urkunden und Dokumente. Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis, danach ist ein Beitrag zu bezahlen. Weitere Informationen finde ich unter: www.stadt-salzburg.at/internet/politik_verwaltung/buergerservice/geburt/geburtsurkunde

Sterben

Jeder Todesfall wird in Salzburg beim Standesamt angezeigt. Die Todesanzeige erfolgt in der Regel durch das Bestattungsunternehmen, durch die Polizei oder das Gesundheitsamt. Nach der Anzeige kann man innerhalb von zwei Wochen eine Sterbeurkunde beim Standesamt Salzburg anfordern: https://www.stadt-salzburg.at/behoerdengaenge/sterbeurkunde

Standesamt der Stadt Salzburg
Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 807 235 60 (Abteilung Sterbefälle)

Wo kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?

Wenn ich ein*e Bewohner*in der EU oder der EWR bin, muss ich meinen Führerschein nicht umschreiben lassen. Habe ich als Nicht-EU- oder EWR-Mitglied meinen Wohnsitz in Salzburg, gilt mein Führerschein noch sechs Monate. Danach muss er umgeschrieben werden. Im Ausnahmefall muss ich auch noch eine praktische Fahrprüfung machen. Weitere Informationen finde ich unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein

Zuständige Stelle:

Landespolizeidirektion Salzburg
Alpenstraße 90
5020 Salzburg
Tel.: +43 59 133 50 0

Was muss ich noch anmelden?

Strom

Wenn ich in eine neue Wohnung, in ein Haus ziehe, muss ich den Strom an- bzw. ummelden. Einen Überblick über viele Stromanbieter gibt es hier: www.durchblicker.at/strom/anbieter/salzburg

Radio/TV

Habe ich Radio- und/oder Fernsehgeräte zuhause, muss ich Gebühren bezahlen. Formulare zur Anmeldung sind bei allen Raiffeisenbanken, in den Gemeindeämtern oder direkt bei der GIS (Gebühren Info Service) erhältlich.

Gebühren Info Service (GIS)
Tel.: 0810/001080
E-Mail: kundenservice@gis.at
www.orf-gis.at

Auto an- oder ummelden

Die neue Wohnadresse muss bei einer Zulassungsstelle gemeldet werden. Die benötigten Unterlagen und Dokumente sind unter folgenden Link zusammengefasst. Dort finden sich auch alle Zulassungsstellen: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content

Auch bei deiner KFZ-Versicherung müssen die aktuellen Daten bekannt gegeben werden. Meist genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der neuen Adresse.

Ich habe einen Hund:

Ist ein Hund über drei Monate alt, muss man für ihn (bis auf wenige Ausnahmen) eine Hundesteuer zahlen. Bei einem Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg erfolgt die An- und Abmeldung beim:

Amt für öffentliche Ordnung
Schwarzstraße 44
5020 Salzburg
Tel.: +43(0)662 80723102

Zuständige Behörde:

Kontakt

Meldewesen

  • Meldeservice der Stadt Salzburg

    Saint-Julien-Straße 20

  • +43 (0)662 8072-3530