Wie bekommt man in Österreich eine Staatsbürgerschaft?
Was muss ich machen, wenn ich in Salzburg heiraten möchte?
Wo kann ich meinen Namen ändern lassen?
Wo kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?
Was muss ich noch anmelden?
Wenn man gerade nach Salzburg gekommen ist, müssen einige Dinge erledigt werden. Wir haben die wichtigsten Amtswege in einer Checkliste zusammengefasst.
Wenn man nach Österreich zieht, muss man sich beim zuständigen Meldeamt melden. Ich muss mich innerhalb von drei Tagen anmelden. In der Stadt Salzburg befindet sich das Meldeamt unter folgender Adresse:
Für eine Meldebestätigung benötigt man einen ausgefüllten Meldezettel und einen Reisepass oder Personalausweis. Das Formular für den Meldezettel kann HIER heruntergeladen werden.
Wann reicht der Meldezettel alleine nicht aus?
EU-Bürger*innen und Nicht-EU-Bürger*innen müssen neben dem Meldezettel auch eine Daueraufenthaltsbescheinigung einholen. Der Meldezettel alleine ist auch für EU-Bürger*innen keine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Bei Drittstaatsangehörigen gibt es besondere Regelungen. Das sind Personen, die
keine EU-Bürger*innen
keine EWR‑Bürger*innen (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
keine Schweizer*innen
sind.
Wenn man als Drittstaatsangehörige*r länger als sechs Monate in Österreich bleiben will, braucht man einen Aufenthaltstitel.
Die Formulare für die Aufenthaltstitel und weitere Informationen gibt es hier:
Wie bekommt man in Österreich eine Staatsbürgerschaft?
Wenn man in Österreich geboren wurde, hat man nicht automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Mindestens ein Elternteil muss Österreicher*in sein, damit auch das Kind die Staatsbürgerschaft bekommt. Man kann die österreichische Staatsbürgerschaft aber beantragen. Dazu sind viele Voraussetzungen notwendig. Alle Infos findet man hier: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260421.html
Normalerweise muss man zehn Jahr einen Hauptwohnsitz in Österreich haben, bevor die Staatsbürgerschaft beantragt werden kann. Bei Asylwerber*innen wird ab dem Tag gezählt, ab dem der Asylstatus anerkennt wird. Wenn man längere Zeit im Ausland ist, wird wieder neu zu zählen begonnen.
Man kann aber auch schon nach sechs Jahren eingebürgert werden, wenn man:
EWR-Bürger*in ist (EU-Staaten + Island, Liechtenstein und Norwegen)
in Österreich geboren wurde
anerkannter Flüchtling ist oder
mit einem Österreicher verheiratet ist.
Was muss ich machen, wenn ich in Salzburg heiraten möchte?
Will ich in Salzburg heiraten, muss ich mir beim Standesamt Salzburg einen Termin ausmachen. Die Heiratsurkunde kann man dann am Standesamt beantragen. Nähere Infos finde ich hier:
Standesamt der Stadt Salzburg
Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 807 235 10
Wo kann ich meinen Namen ändern lassen?
Will ich nach der Eheschließung meinen Namen ändern, mache ich das am Standesamt. Ich benötige dafür meine Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis. Will ich den Namen aus anderen Gründen ändern, finde ich alle Informationen unter folgendem Link: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/233/Seite.2330500.html
Geburt
Bei der Geburt eines Kindes kann ich direkt im Krankenhaus die Geburtsurkunde anfordern. Beim Standesamt Salzburg erhalte ich alle weiteren notwendigen Urkunden und Dokumente. Die erstmalige Ausstellung einer Geburtsurkunde ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis, danach ist ein Beitrag zu bezahlen. Weitere Informationen finde ich unter: www.stadt-salzburg.at/internet/politik_verwaltung/buergerservice/geburt/geburtsurkunde_350000.htm
Sterben
Jeder Todesfall wird in Salzburg beim Standesamt angezeigt. Die Todesanzeige erfolgt in der Regel durch das Bestattungsunternehmen, durch die Polizei oder das Gesundheitsamt. Nach der Anzeige kann man innerhalb von zwei Wochen eine Sterbeurkunde beim Standesamt Salzburg anfordern:
Standesamt der Stadt Salzburg
Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 807 235 60 (Abteilung Sterbefälle)
Wo kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?
Wenn ich ein*e Bewohner*in der EU oder der EWR bin, muss ich meinen Führerschein nicht umschreiben lassen. Habe ich als Nicht-EU- oder EWR-Mitglied meinen Wohnsitz in Salzburg, gilt mein Führerschein noch sechs Monate. Danach muss er umgeschrieben werden. Im Ausnahmefall muss ich auch noch eine praktische Fahrprüfung machen. Zuständige Stelle:
Wenn ich in eine neue Wohnung, in ein Haus ziehe, muss ich den Strom an- bzw. ummelden. Einen Überblick über viele Stromanbieter gibt es hier: www.durchblicker.at/strom/anbieter/salzburg
Radio/TV
Habe ich Radio- und/oder Fernsehgeräte zuhause, muss ich Gebühren bezahlen. Formulare zur Anmeldung sind bei allen Raiffeisenbanken, in den Gemeindeämtern oder direkt bei der GIS (Gebühren Info Service) erhältlich.
Gebühren Info Service (GIS)
Tel.: 0810/001080
E-Mail: kundenservice@gis.at www.orf-gis.at
Achte darauf, dass du auch bei deiner KFZ-Versicherung die aktuellen Daten bekanntgibst. Meist genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der neuen Adresse.
Ich habe einen Hund:
Ist dein Hund über drei Monate alt, musst du für ihn (bis auf wenige Ausnahmen) eine Hundesteuer zahlen. Wenn dein Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg ist, dann erfolgt die An- und Abmeldung beim: